Haselmaus

Haselmäuse sind aufgrund ihres Schutzstatus nach Anhang IV der FFH-Richtlinie von besonderer Relevanz und müssen im Rahmen von Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Mittels einer Übersichtsbegehung werden Probeflächen in repräsentativen Lebensräumen festgelegt, die im Bereich eines bau- und anlagebedingten Wirkraums liegen. Auf besonders geeigneten Probeflächen werden künstliche Niströhren („Haselmaus-Tubes“) ausgebracht. Die Tubes werden regelmäßig kontrolliert.

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